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Dachbegrünung: Bürger*innen können bis zu 10.000 Euro Zuschuss erhalten

Emschergenossenschaft erhöht Obergrenze beim Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ auf 200 Quadratmeter pro Grundstück. Antragstellung jederzeit möglich.

Ulrike Raasch ist stolze Gründachbesitzerin und kann es jedem Hauseigentümer und jeder Hauseigentümerin nur ans Herz legen. | © Rupert Oberhäuser/EGLV
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Der Frühling ist da, überall blüht es. Wie wäre es, auch auf Dächern von Anbauten, Garagen oder Vordächern für Grün zu sorgen? Eigentümer*innen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft in Bottrop können dafür jetzt mehr Geld aus dem Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ bekommen. Bis zu 200 Quadratmeter Dachbegrünung pro Grundstück werden bezuschusst, das kann in Summe 10.000 Euro Förderung bedeuten. Diese kann bequem über ein digitales Portal beantragt werden.

Starkregen, Dürre oder Hitze – auch die Städte in der Emscher-Region haben mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Ein wirksames Mittel bei der Anpassung sind begrünte Dächer. Denn das sind Dächer mit Plus! Weil sie zum Beispiel Regenwasser speichern, das verdunsten kann, was eine kühlende Wirkung fürs Stadtklima bedeutet.

Als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk hat die Emschergenossenschaft 2023 das Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ veröffentlicht, es ist ein wichtiger Baustein beim klimarobusten Umbau der Städte. Von der niederschwelligen und attraktiven Förderung des Wasserwirtschaftsverbands können nun noch mehr Hauseigentümer*innen profitieren. Ab sofort können Dachbegrüner*innen 50 Euro pro Quadratmeter für bis zu 200 Quadratmeter begrünte Dachflächen auf einem Grundstück bekommen. Hauseigentümer*innen können also bis zu 10.000 Euro Zuschuss erhalten und mit ihren begrünten Dächern einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten!

Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Um Flächen und Infrastrukturen in den Städten an die Folgen des Klimawandels anzupassen, ist das Engagement von privaten Immobilienbesitzerinnen und -besitzern sehr wichtig! Damit Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation fließt, werden Speichermöglichkeiten – zum Beispiel in Form von Gründächern – benötigt.

Eine wichtige Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten: Die Immobilie muss im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegen. Alle Informationen dazu und auch zu anderen Fördervoraussetzungen finden Interessierte auf www.klima-werk.de/gruendachfoerderung – über diese Webseite ist auch das digitale Förderportal zur Antragstellung zu erreichen. Darüber können Bürger*innen von zu Hause die Förderung beantragen und dort die notwendigen Unterlagen hochladen. Auf der Webseite und im digitalen Antragsportal können Eigentümer*innen auch durch Eingabe ihrer Adresse prüfen, ob sie im Fördergebiet liegen.

Ab Förderzusage zwei Jahre Zeit zur Umsetzung

Das Gute: Wer eine Förderzusage erhält, hat zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der Maßnahme. Anträge können also jederzeit gestellt werden, auch im Winter, wenn gerade noch keine Dachbegrünungs-Saison ist. Bei einer Zusage können die Dachbegrüner*innen dann loslegen, wenn es passt.

Vorteilhaft ist ebenfalls, dass das Förderprogramm kein Laufzeitende hat, es sind keine Beantragungsfristen zu berücksichtigen. Die Finanzierung steht bis auf Weiteres, schließlich soll auf möglichst vielen Dächern in der Emscher-Region das Grün sprießen.

Übrigens: Wer mehr als 200 Quadratmeter Dachflächen auf seinem Grundstück begrünen will, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Förderung erhalten. Eine Anfrage dazu können Interessenten unter hallo@klima-werk.de stellen.

Ein Beispiel von einer Dachbegrünerin findet sich hier:
Gründach: Ein Win-win für Mensch & Umwelt (klima-werk.de)

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten:
Gründach.Förderung in der Emscherregion (klima-werk.de)


Über die Emschergenossenschaft:


Die Emschergenossenschaft wurde am 14. Dezember 1899 als erster deutscher Wasserwirtschaftsverband gegründet. Dieses Modell stand Pate für eine ganze Reihe weiterer Wasserverbände, darunter für den am 19. Januar 1926 gegründeten Lippeverband. Emschergenossenschaft und Lippeverband arbeiten von Anfang an unter dem Dach einer einheitlichen Organisationsstruktur zusammen. Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die Emschergenossenschaft durch ihre Mitglieder – Städte, Wirtschaft und Bergbau – getragen und finanziert. Über die jährlichen Versammlungen und die Verbandsräte wirken die Mitglieder bei der Meinungsbildung und den Entscheidungen mit.


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