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Gewerbeabteilung der Stadt Bottrop erinnert an Werbeverbot für Tabakerzeugnisse

Die Gewerbeabteilung der Stadt Bottrop weist auf das geltende Werbeverbot für Tabakerzeugnisse hin.

Symbolbild
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Dieses Verbot betrifft sowohl klassische Tabakprodukte als auch elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.

Nach den Bestimmungen des Tabakerzeugnisgesetzes §19 ist es untersagt, für diese Produkte in Hörfunk, Druckerzeugnissen sowie in Diensten der Informationsgesellschaft, wie beispielsweise auf sozialen Medienplattformen wie Instagram, Werbung zu schalten.

Verstöße gegen dieses Werbeverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die Gewerbeabteilung betont, dass sie jegliche Verstöße konsequent verfolgen wird.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Gewerbeabteilung gerne unter der E-Mail-Adresse gewerbeabteilung@bottrop.de zur Verfügung.

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