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Ab Montag gilt in Bottrop das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung

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Auch die Bottroperinnen und Bottroper sind verpflichtet, ab Montag, den 27. April, eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen beim Einkaufen, bei Inanspruchnahme oder Erbringung einer Dienstleistung sowie im öffentlichen Personennahverkehr ihre Nase und ihren Mund bedecken. Diese Maßnahme soll eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen durch Husten, Niesen und Aussprache im öffentlichen Raum verringern.

„In den letzten Wochen haben wir hart gearbeitet und mit einer Reihe von Maßnahmen erste Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus erzielt“ so Oberbürgermeister Bernd Tischler. „Wir sind aber noch nicht über den Berg, sondern müssen weiter konzentriert bleiben und aufeinander achten, um diese Erfolge nicht wieder zu gefährden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung ist ein weiterer Schritt, der dazu beitragen soll, die Lage zu stabilisieren.“ Darüber hinaus betont Tischler, dass eine Mund-und-Nasen-Bedeckung nicht zu einem falschen Gefühl der Sicherheit führen darf. Abstand zu anderen Menschen zu halten und die gängigen Hygieneregeln zu beachten, sei auch weiterhin wichtig.

Zu einer Mund-Nasen-Bedeckung zählen neben selbstgenähten Masken auch Schals, Tücher sowie Multifunktionstücher – unabhängig von einer Zertifizierung oder einer Kennzeichnung. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (mit Zertifizierung) sowie filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3) sollten dem Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden, erbittet die Stadtverwaltung. Erläutert werden die neuen Regeln und die verschiedenen Gesichtsschutzmöglichkeiten in einem neuen Video mit Oberbürgermeister Bernd Tischler, der darin auch auf die Erstellanleitung zu selbstgefertigten Masken im städtischen Internetauftritt unter www.bottrop.de/coronavirus verweist.

Denn: Alle Bottroperinnen und Bottroper sind dazu verpflichtet, sich selbst um die einfache Mund- und Nasen-Bedeckung zu kümmern. Der Krisenstab betont nochmals, dass die Feuerwehr medizinische Schutzmasken aus dem dortigen Depot ausschließlich an Senioren- und Pflegeheime sowie an mobile und stationäre Pflegedienste verteilt. Die Krankenhäuser halten ihre eigenen Bestände und besprechen eventuelle Erfordernisse mit dem städtischen Krisenstab.

In einer Video-Botschaft fasst Oberbürgermeister Bernd Tischler die wichtigsten Punkte zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung zusammen. Diese ist auf der Website der Stadt sowie auf der offiziellen Facebook-Seite zu finden. In dem Video wird zusätzlich noch einmal erklärt, wo genau der Unterschied zwischen den verschiedenen Masken –Typen besteht und warum es so wichtig ist, einen medizinischer Mund-Nasen-Schutz denjenigen zu überlassen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst arbeiten.

Herausgeber / Ansprechpartner:

Stadt Bottrop

Tel.: 02041 70 30 [Zentrale]

stadtverwaltung@bottrop.de

http://www.bottrop.de/

Redaktion
Autor: Redaktion

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